Zuschüsse
Allgemeines und Aktuelles
Antragstellung
Die Antragstellung für die MON-Zuschüsse ist i.d.R. im September/Oktober des jeweiligen Jahres. Die Antragstellung für das Ausrichten von Wertungsspielen sowie die Förderung "1.000 Takte Blasmusik" sind ganzjährig möglich.
Voraussetzungen für die Antragstellung in 2023
Die Voraussetzungen für die Auszahlungen von Zuschüssen müssen in 2023 beachtet werden. Diese können Sie unter den nachfolgenden Zuschussarten nachlesen.
Der MON bewilligt aus Eigenmitteln oder aus Fördermitteln des Freistaates Bayern Zuschüsse an seine Mitgliedsvereine. Voraussetzung dafür ist unter anderem die steuerliche Gemeinnützigkeit des Mitgliedsvereins. Daher ist ab sofort für das Bewilligen von Zuschüssen das Vorliegen eines aktuellen Freistellungsbescheids notwendig. Dieser kann per E-Mail bei der Geschäftsstelle eingereicht werden, sowie bei der Antragstellung mit hochgeladen werden. Wurde er einmal eingereicht, muss er nur bei Verlust der Gültigkeit erneuert werden.
Anmeldung Zuschussportal mit Vereins-ID
Die Anmeldung im Zuschuss-Portal erfolgt am besten mit der Vereins-ID im Feld "Benutzername". Diese gleicht u.a. auch dem Admin-Benutzername des Vorsitzenden bei der Anmeldung in der Vereinsverwaltung. Sollten Sie das Passwort vergessen haben oder die Anmeldung nicht möglich sein, klicken Sie einfach auf "Passwort vergessen?". Dieses wird dann an die hinterlegte E-Mail-Adresse (meist die des ersten Vorsitzenden) geschickt.
Antragstellung
Seit Oktober 2021 erfolgt die Antragstellung über ein Online-Portal des Bayerischen Musikrats:
Wichtig bei der Anmeldung: In dem Feld "Benutzername (E-Mail)" muss entweder die E-Mail-Adresse eingetragen werden, die auch in der Verwaltungssoftware beim ersten Vorsitzenden hinterlegt ist, oder die Vereins-ID! Bei der Anmeldung kann (falls das Passwort nicht bereits bekannt ist) einfach auf "Passwort vergessen?" geklickt werden, und das Passwort wird an diese E-Mail-Adresse geschickt.
Das folgende Video ist eine kurze Übersicht über das Portal und eine Anleitung zur Antragstellung. Bei weiteren Fragen hilft ein Blick in unsere
Dirigenten-Zuschuss
Zuschuss für qualifizierte Ensembleleiter
Der Dirigenten-Zuschuss ist ein zweckgebundener staatlicher Zuschuss. Diesen Zuschuss können nur diejenigen Musikensembles erhalten, deren Dirigent die staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.
Die Antragstellung erfolgt über das Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrats.
Wichtig ist, dass ein Leistungsnachweis in Form einer Wertungsspiel-/Wettbewerbs-Urkunde, eines gedruckten Konzertprogrammes (auf dem der Name des Dirigenten abgedruckt ist) oder eines Presseberichtes mit Erwähnung des Dirigenten mitgeliefert werden muss.
Musikalische Qualifikation
- Staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren oder als gleichwertig anerkannt (nicht "geprüfter Dirigent des Bayerischen Blasmusikverbandes")
- Abschluss an Musikhochschulen, Fachakademien für Musik, Berufsfachschulen für Musik
- Abschluss als Schulmusiker für Gymnasien oder Realschulen
- Abschluss als Volksschullehrer mit Nachweis einer differenzierten Musikprüfung
- Kirchenmusikerprüfungen A, B, C
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses
- fristgerechtes Einrichen der Jahresmeldung
- ganzjährige Tätigkeit als Dirigent; bei einem Dirigentenwechsel innerhalb dieser 12 Monate müssen beide Dirigenten die Qualifikation erfüllen
- Gewährung einer Aufwandsentschädigung an den Dirigenten aus Mitteln des Musikvereins (mind. 10% des Dirigenten-Zuschusses)
- Weitergabe der staatlichen Aufwandsentschädigung an den genannten Ensembleleiter
- Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch den Musikverein
Instrumenten-Zuschuss
Zuschuss für Instrumentenanschaffungen
Die Antragstellung erfolgt über das Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrats.
Möglich ab: 01.10.2024
Aufgrund neuer Laienmusikrichtlinien müssen inzwischen keine Originalrechnungen und auch keine Zahlungsnachweise mehr eingereicht werden. Es reicht eine Rechnungskopie als Upload im Zuschuss-Portal.
Die Richtlinien zum Instrumentenzuschuss werden bis Ende Oktober 2023 ausgesetzt.
Nur bei Privatkäufen:
- ausgefüllte und unterzeichnete "Bindungsvereinbarung"
Bläserklassensatz:
- es muss kein Mindest-Kaufpreis erreicht werden
- es müssen mind. 10 Instrumente eingereicht werden
Zuschussverteilung
Es kann jedes Instrument aus der folgenden Liste ab einem Kaufpreis von 500,-€ bezuschusst werden:
Ausgenommen vom Mindestpreis sind Spielmannszug- und Orff-Instrumente sowie Instrumente aus Bläserklassen-Sätzen. Diese müssen zusammengerechnet mindestens 500 Euro im Zuschussjahr betragen.
Die Verteilung der Fördersumme auf die einzelnen Instrumente ist ebenfalls aus der Liste ersichtlich.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem im Geschäftsjahr zur Verfügung stehenden Ausschüttungsbetrag, der Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge, dem Höchstzuschussbetrag, dem Prozentsatz des Instrumentes und dem daraus im MON beschlossenen Verteilungsschlüssel.
Wertungsspiel-Zuschuss
Zuschuss für die Teilnahme an Wertungsspielen
Alle MON-Kapellen erhalten für die Teilnahme an einem Wertungsspiel einen Zuschuss je Veranstaltung. Die Antragstellung erfolgt über das Zuschuss-Portal des Bayerischen Musikrats. Anträge können immer im Herbst des jeweiligen Jahres mit Dirigenten- und Instrumentenzuschuss eingereicht werden.
Gefördert werden Kosten für Noten oder Anreise (Bus/PKW). Die maximal förderfähigen Kosten sind wie folgt gestaffelt:
- bei Konzertwertungen max. 250,-€
- bei Marschwertungen max. 100,-€
Bei der Antragstellung müssen eine Urkunde des Wertungsspiels sowie Belege für die entstandenen Kosten mit hochgeladen werden.
Die Teilnahme oberbayerischer Orchester wird gefördert durch den Bezirk Oberbayern.
Wertungsspiel-Zuschuss
Zuschuss für das Ausrichten von Wertungsspielen
Für das Ausrichten eines Wertungsspiels entweder im Rahmen eines Bezirksmusikfestes oder als eigenständige Veranstaltung ist bei entsprechenden Kosten eine Förderung durch den MON möglich:
- bei Marschwertungen max. 500,-€
- bei Konzertwertungen an einem Tag max. 750,-€
für jeden weiteren Tag max. 200,-€ zusätzlich
Für das Ausrichten eines Musikfestes ohne zusätzliches Wertungsspiel ist keine Förderung vorgesehen.
Die Antragstellung erfolgt mittels Rechnungsstellung des Vereins an den MON per E-Mail an die Geschäftsstelle.
1.000 Takte Blasmusik
Förderung von Tonträgerproduktionen
Mit den Tonträgerproduktionen "1.000 Takte Blasmusik" beabsichtigt der Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V., seinen Mitgliedern Tonträgerproduktionen vor Ort oder im Studio zu ermöglichen. Zu diesem Zweck können Einspielungen seiner Mitglieder mit Zuschüssen finanziell gefördert werden.
Es sollen Dokumente zeitgemäßen bläserischen Musizierens geschaffen werden, wobei auf die Qualität der Einspielung besonderen Wert gelegt wird. Ein regionaler Bezug hinsichtlich der Auswahl der Stücke ist gewünscht. Die Aufnahmen finden Verwendung in den Blasmusiksendungen des MON und sollen dem Bayerischen Rundfunk und den Lokalsendern im Bereich des MON zur Verfügung gestellt werden.
Partner für die Aufnahmen im Rahmen "1.000 Takte Blasmusik" ist DONAUTON im schwäbischen Forheim.
Erst nach Abschluss eines Vertrages mit dem MON ist eine CD-Produktion in der Reihe "1.000 Takte Blasmusik" und eine dementsprechende Bezuschussung möglich.
